Schlatt-Haslen stellt Weichen für die Zukunft – Bezirksrat informiert über revidierte Reglemente und Baulanderschliessung
Der Bezirksrat Schlatt-Haslen lud am Donnerstagabend, 28. November, zu einer Informationsveranstaltung. Zur Sprache kamen das überarbeitete Bezirksreglement, die Erschliessung des Baugebietes Egg sowie die Revision des Reglements über die Abgabe von Trinkwasser.
Knapp vierzig Interessierte fanden sich im Saal des Restaurant Krone ein und folgten den Ausführungen der Bezirksräte. Als erstes erläuterte Hauptmann Matthias Renn die Totalrevision des Bezirksreglements, welches letztmals im 2012 Änderungen erfahren hatte. In der aktuellen Überarbeitung sind die heutigen Strukturen des Bezirks berücksichtigt, Anpassungen bei Richtlinien und Kompetenzen vorgenommen sowie die Darstellung optimiert worden. Weiter wurden Strukturen vereinfacht, etwa mit der Zusammenlegung von Rechnungen, sowie Lücken geschlossen. Zudem sind Hinweise aus der Bevölkerung in die bereinigte Fassung eingeflossen. So wurde beispielsweise die Vergabe von Meliorations- oder denkmalpflegerischen Beiträgen präzisiert.
Mehr Mitsprache möglich
Wichtig war Renn zu betonen, dass die Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung verbessert worden sind. So soll etwa das obligatorische Referendum ausgeweitet werden und es ist vorgesehen, ein fakultatives Referendum für einmalige Ausgaben zwischen zehn und zwanzig Prozent des Steuervolumens einzuführen. Ebenso für wiederkehrende Beträge zwischen zwei und drei Prozent des Steuervolumens. Um das fakultative Referendum ergreifen zu können, sollen fünfzig Unterschriften in dreissig Tagen ab Publikation nötig sein. Neu soll der Bezirksrat über einmalige Ausgaben bis zwanzig Prozent oder wiederkehrende Zahlungen bis drei Prozent des Steuerertrages entscheiden können.
Grössere Finanzkompetenz
«Dies ist eine Verdoppelung gegenüber der heute gültigen Kompetenz», erklärte Renn und rechnete vor, dass die Finanzbefugnis des Bezirksrates damit – gestützt auf den Steuerertrag 2024 von rund 600’000 Franken – für einmalige Ausgaben bei 120’000 Franken und für wiederkehrende Ausgaben bei 18’000 Franken läge. Einmalige Ausgaben über zwanzig Prozent oder wiederkehrende Ausgaben über drei Prozent des Vorjahres-Steuerertrags müssten von der Bezirksgemeinde beschlossen werden. Ausgenommen bleiben wie bis anhin gebundene Ausgaben, beispielsweise für Sanierungen, Ersatzinvestitionen und Unterhaltskosten.
Neu: Formelle Prüfung nötig
Ausserdem sieht das revidierte Reglement vor, die Fristen für Anträge aus der Bevölkerung an die Bezirksgemeinde zu verlängern. Neu müssen diese bis sechs Monate vor der Bezirksgemeinde, anstatt bis Ende Februar, dem Bezirksrat gestellt werden. Dies, weil fortan eine formelle Prüfung gemacht werden muss und damit der Bezirksrat die Möglichkeit erhält, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Mitwirkung erwünscht
Der Entwurf des revidierten Bezirksreglements ist auf www.schlatt-haslen.ch zu finden. Laut Renn ist eine Mitwirkung durch die Bevölkerung erwünscht. Wer Anregungen hat, kann diese bis 31. Dezember beim Bezirksbüro einreichen. Es ist geplant, nach einer Orientierungsversammlung im April, das total revidierte Bezirksreglement an der Bezirksgemeinde 2025 zur Abstimmung zu bringen. Sind sowohl die Bevölkerung als anschliessend auch die Standeskommission mit den Änderungen einverstanden, kann das neue Reglement rückwirkend auf den 4. Mai 2025 in Kraft treten. Matthias Renn zeigte sich überzeugt, mit dem vorliegenden Entwurf ein Reglement erstellt zu haben, das «die heutigen und künftigen Bedürfnisse des Bezirks abdecken kann.»
Komplexe Erschliessung
Es folgten Ausführungen vom stillstehenden Hauptmann Wilfried Segmüller. Er informierte über die Erschliessung des Baugebietes Egg. Rund zehn Jahre nach der Einzonung des Baugebietes stehe der Bezirk nun vor der Erfüllung seiner Erschliessungspflicht, so Segmüller. Diese besteht unabhängig vom Quartierplan Egg, welcher jedoch sehr wohl einen Einfluss auf die Ausgestaltung der Erschliessungstrasse habe. Über die Eingliederung der Erschliessungstrasse Egg in das Bezirksstrassennetz wird voraussichtlich die Bezirksgemeinde vom 4. Mai 2025 entscheiden.
Verschiedene Einflussfaktoren
Als weitere Herausforderung nannte Segmüller, dass die Querung des Dorfplatzes einerseits von dessen künftigen Gestaltung als auch von der Sanierung der Kantonsstrasse abhängig ist. Daher zeichne sich eine Etappierung der gesamten Erschliessung als optimale Lösung ab. Nachdem Anstösser und Grundbesitzer informiert worden sind, soll die Orientierungsversammlung im April des kommenden Jahres detaillierter über die Projekte Quartierplan Egg und Erschliessung Egg Auskunft geben.
Dem Fortschritt Rechnung tragen
Den Abschluss der offiziellen Traktanden bestritt Christina Sutter. Sie informierte über den Entwurf zur Revision des Reglements über die Abgabe von Trinkwasser. Dieses wurde letztmals 1997 überarbeitet und bedarf Anpassungen an die heutige Situation in den Wasserversorgungen. In der Überarbeitung sind nun die aktuellen technischen Infrastrukturen und technologischen Erneuerungen berücksichtigt, etwa in Bezug auf fortschrittlichere Wasserzähler. Ausserdem wurde ein Artikel über Datenschutz und -auslesung eingefügt. Christina Sutter stellte zusammenfassend fest, man sei dabei «ein aktuelles und möglichst einfach aufgebautes Reglement» zu erstellen.
Text & Bild: Matthias Brülisauer