Quartierplanung Schlatt-Haslen

 
 

Der Zonenplanung untergeordnet werden innerhalb der Bauzonen im Bezirk für die einzelnen Quartiere angepasste Quartierpläne erstellt. In den Quartierplänen sind Abweichungen vom Baugesetz, die nur für ein bestimmtes Quartier gelten, das Erscheinungsbild des Quartiers, die Erschliessung sowie andere wichtige Vorgaben oder Ziele geregelt. Die Quartierpläne werden vom Bezirk erstellt und durchlaufen das im Baugesetz vorgeschriebene Bewilligungsverfahren. Sie werden von der Bezirksgemeinde bewilligt und von der Standeskommission in Kraft gesetzt und sind somit für jedermann verbindlich. Für Gebiete ausserhalb den Bauzonen werden keine Quartierpläne erstellt.

Hier finden Sie entsprechende Pläne, Richtlinien und Vorschriften, die im Zusammenhang mit den Quartierplänen stehen. Präzise und jederzeit aktuelle Infos finden Sie jeweils auf dem Geoportal.